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Neuanmeldungen

Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich - spätestens innerhalb eines Monats - bei der für ihn zuständigen Meldestelle (Ärztlicher Bezirksverband oder Kreisverband) anzumelden.

Zuständig ist die Meldestelle, in deren Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung.

Sie können sich ab sofort bequem und einfach über die deut­sch­land­weite Online-Melde­bo­gen­platt­form bei der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer anmel­den. Die Melde­bo­gen­platt­form erfasst die melde­pflich­ti­gen Umstände, die für die Anmel­dung notwen­dig sind und über­mit­telt diese an die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer.

Die erforderlichen Urkunden (in amtlich beglaubigter Form) bitten wir, an die zuständige Meldestelle per Post zu senden.

Erforderliche Urkunden: - Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis
gem. § 10 Bundesärzteordnung (BÄO)
- ggf. Promotionsurkunde bzw. ausländische
Diplomurkunde mit deutscher Übersetzung

Selbstverständlich können Sie das Meldeformular auch direkt beim Ärztlichen Bezirksverband Schwaben oder dem zuständigen Ärztlichen Kreisverband erhalten bzw. vor Ort ausfüllen. Sie haben auch die Möglichkeit, dort diese Urkunden kostenlos beglaubigen zu lassen. 

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin.

Link zum Melde­bo­gen