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Neuanmeldung

Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich - spätestens innerhalb eines Monats - bei der für ihn zuständigen Meldestelle (Ärztlicher Bezirksverband oder Kreisverband) anzumelden.

Zuständig ist die Meldestelle, in deren Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung.

Um Ihnen und dem Ärztlichen Bezirksverband Schwaben die Arbeit zu erleichtern, können Sie das Meldeformular von diesen Seiten downloaden, am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und danach mit den erforderlichen Unterlagen (Originale oder amtlich beglaubigte Kopien) an die zuständige Meldestelle per Post weiterleiten.

Erforderliche Unterlagen: - Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis
gem. § 10 Bundesärzteordnung (BÄO)
- ggf. Promotionsurkunde bzw. ausländische
Diplomurkunde mit deutscher Übersetzung

Wichtig: Da die Meldestelle neben Ihren Unterlagen auch Ihre Originalunterschrift benötigt, ist es nicht möglich das Formular per Internet oder Email an die Meldestelle zu schicken. Sie können lediglich das (bereits ausgefüllte) Formular ausdrucken. Selbstverständlich können Sie das Meldeformular auch direkt beim Ärztlichen Bezirksverband Schwaben oder dem zuständigen Ärztlichen Kreisverband erhalten bzw. vor Ort ausfüllen. Sie haben auch die Möglichkeit, dort die Urkunden beglaubigen zu lassen.

Beglaubigungen von ärztlichen Urkunden können beim ÄBV Schwaben oder den Geschäftsstellen der Ärztlichen Kreisverbände (bitte vorab telefonisch einen Termin vereinbaren) angefertigt werden.